Antrag – 24/SVV/0695 – Mieterinnen und Mieter im Bornstedter Feld vor Verdrängung schützen

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister dazu auf:
1.) sich in seiner Funktion als Verwaltungsratsmitglied der Mittelbrandenburgischen
Sparkasse (MBS) für eine Verlängerung der eingeräumten Kaufmöglichkeit der
Mieter:innen im Bornstedter Feld auf mindestens ein halbes Jahr einzusetzen.
2.) unverzüglich die Erstellung einer Sozialerhaltungssatzung für das Bornstedter Feld in
die Wege zu leiten. Ziel ist eine Beschlussfassfassung einer Milieuschutzsatzung
spätestens Mitte 2025.
3.) sich gegenüber der Landesregierung mit anderen Kommunen und
wohnungspolitischen Akteuren für den Erlass einer Kündigungssperrfristverordnung
einzusetzen, sodass die Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigungen in Kommunen mit
angespanntem Wohnungsmarkt, wie Potsdam, von 3 auf 10 Jahre erhöht werden
kann.
4.) im Falle der Kündigung der bisherigen Mieter:innen der aik Immobilien –
Investmentgesellschaft mbH mit der ProPotsdam und den Genossenschaften nach
sozial verträglichen alternativen Wohnangeboten zu suchen, die so gelegen sind,
dass die Kinder der betreffenden Familien weder die Schule, noch die KiTa wechseln
müssen. In besonderen Härtefällen wie bspw. bei Rentner:innen und Rentnern wird
der Oberbürgermeister aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen, die einen Umzug
vermeiden.
5.) eine Überführung der Wohnhäuser in kommunales Wohneigentum zu prüfen,
Verhandlungen mit den Genossenschaften über eine Übernahme der Wohnhäuser
aufzunehmen oder eine Überführung in sonstige gemeinwohlorientierte Trägerschaft
zu unterstützen. Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zum Ende des 3. Quartals
ein Bericht über die erfolgten Initiativen vorzulegen.

Begründung:
Ende Mai erhielten ca. 50 Mietparteien der aik Immobilien – Investmentgesellschaft mbH im
Bornstedter Feld ein Schreiben der Mittelbrandenburgischen Sparkasse, in dem ihnen mit
Frist zum 30. Juni 2024 der Kauf ihrer Mietwohnungen angeboten wurde. Ab dem 01. Juli
würden die Häuser sonst auf dem freien Markt angeboten werden. Die Mieter:innen fürchten
auf nun eine Verdrängung aus ihren Mietshäusern und haben sich zu einer
Anwohner:inneninitiative zusammengefunden.
Sowohl die ungewisse Zukunft der dringend benötigten Wohneinheiten, als auch die
drohende Verdrängung der Familien und Renter:innen aus ihrem Lebensumfeld, verlangen
eine Unterstützung durch die Stadtverordnetenversammlung und die Verwaltung.
Auch wenn nur wenige der Betroffenen überhaupt die finanzielle Möglichkeit haben werden
die von ihnen bewohnte Wohnung per Vorkaufsrecht zu erwerben, ist die von der MBS
gesetzte Frist von einem Monat viel zu kurz. Selbst die in der Zwischenzeit offenbar
gewährte Fristverlängerung von 3 Wochen, ist nicht ausreichend um eine solch wichtige
Entscheidung über den Kauf von Wohneigentum treffen zu können. Eine Verlängerung auf
mindestens ein halbes Jahr ist hier notwendig.
Zum Schutz weiterer Mieter:innen ist es zudem ratsam jetzt, bevor auch andere von
Eigenbedarfskündigungen oder potentiellen Aufwertungsprozessen betroffen sind, die
Erstellung einer Sozialerhaltungssatzung in die Wege zu leiten und gegenüber der
Landesregierung den Erlass einer Kündigungssperrfristverordnung nach §577a BGB zu
erwirken. Darüber hinaus brauchen die Betroffenen ganz praktische Unterstützung bei der
Suche nach Wohnraum, sollten sie tatsächlich gekündigt werden.

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.