Kleine Anfrage – 24/SVV/0696 – Abhilfe bei den baubedingten Einschränkungen durch den Umbau der Waldstadtgrundschule
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Durch den derzeit stattfindenden Teilabriss und Neubau der Waldstadtgrundschule in
Waldstadt I kommt es verständlicher Weise auch während der Unterrichtszeit zu massivem
Baulärm und damit zu Einschränkungen im Lehrbetrieb, da sich die dort lernenden Kinder
nur schwer konzentrieren können. Den Eltern vor Ort ist bewusst, dass darauf nur bedingt
Rücksicht genommen werden kann und Abriss und Neubau unumgänglich sind. Trotzdem
sind sie mit der derzeitigen Situation unzufrieden.
Ich frage daher den Oberbürgermeister:
1. Welche Maßnahmen hat die Stadt bisher eingeleitet, um die lernenden Kinder vor
Baulärm zu schützen bzw. diesen zumindest abzudämpfen?
2. Wie schätzt die Stadt den Vorschlag der Eltern der Grundschule ein, die
Schüler:innen mit Lärmschutzkopfhörern auszustatten?
3. Welche Kosten würden im Zuge einer Ausstattung mit schuleigenen
Lärmschutzkopfhörern aller Schüler:innen der Schule auf die LHP zu kommen?
4. Ist es möglich einen baulichen Lärmschutz zu schaffen?
5. Wenn nein, welche alternativen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um einen
möglichst störungsarmen Unterrichtsablauf sicherzustellen?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
