Kleine Anfrage – 24/SVV/0701 – Verkehrsprobleme am Fahrländer Damm in Nedlitz
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Immer wieder berichten Anwohner:innen des Fahrländer Damms in Nedlitz von Problemen
mit dem laufenden Verkehr. Hierzu zählen unter anderem die Befahrbarkeit der Straße mit
50 km/h trotz fehlender Fuß- und Radwege sowie zurückgelassener Müll und/oder Grillreste
durch Badegäste an der geduldeten Badestelle am Weißen See.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Unter welchen Bedingungen sind die Voraussetzungen für Hinweis-
/Gebotsschilder (etwa Hinweise auf Müllentsorgung o.ä.) am Fahrländer Damm
gegeben?
2. Wenn die Voraussetzungen bereits gegeben sein sollten, wann ist mit der
Aufstellung derselben zu rechnen?
3. Unter welchen Bedingungen ist eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf
30 km/h möglich?
4. Liegt der Fahrländer Damm auf der Route des Ordnungsamtes?
5. Wenn ja, wie oft wird dort durch das Ordnungsamt kontrolliert?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
