Kleine Anfrage – 24/SVV/0724 – Mehrbelastungsausgleiche für Beitragsbefreiungen in den Potsdamer Kitas

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Die Stadt Potsdam beklagt immer wieder die gestiegenen Ausgaben für den Bereich
Kindertagesbetreuung. Die Erhöhung dieser Ausgaben kann in Zusammenhang mit den evt.
nicht ausreichenden Landespauschalen in Verbindung stehen. Der Gesetzgeber sieht für
eine Unterdeckung im Rahmen der Pauschalen für die Befreiung der Kinder im letzten und
vorletzten Kitajahr (ab 01.08.2024 für alle Kitajahre), aber auch im Rahmen der
Ausgleichspauschalen durch das Brandenburgpaket vor, Mehrbelastungen geltend zu
machen und sich diese bei Land Brandenburg zurückzuholen.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Hat die Stadt Potsdam in den Jahren beginnend mit der Elternbeitragsbefreiung 2018
Mehrbelastungsausgleiche für das letzte Kitajahr erfragt und in Anspruch
genommen? (wenn ja, bitte mit angeben in welchem Umfang)
2. Wird die Stadt Potsdam für die Elternbeitragsbefreiung seit August 2023
Mehrbelastungsausgleiche für das vorletzte Kitajahr geltend machen?
3. Wird die Stadt Potsdam für die Elternbeitragsbefreiung ab August 2024 für das erste
Kitajahr Mehrbelastungsausgleiche geltend machen?
4. Hat die Stadt Potsdam im Rahmen des Brandenburgpakets durch erfragte
Mehrbelastungsausgleiche eine strukturelle Unterdeckung festgestellt in Anspruch
genommen oder plant sie dieses?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.