Landesregierung buckelt vor Plattner – Mitbestimmung an öffentlichen Hochschulen wird eingeschränkt
Anlässlich des heutigen Beschlusses der Brandenburger Landesregierung über ein Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems erklärt Isabelle Vandre, Potsdamer Bundestagsabgeordnete für Die Linke:
„Die Änderungen des Brandenburgischen Hochschulgesetzes sowie des Hochschulzulassungsgesetzes müssen gestoppt werden! Brandenburg hat sich unter Rot-Rot bewusst dazu entschieden, die sozialen Hürden im Hochschulzugang abzubauen. Der nun erfolgte Kurswechsel von Rot-Schwarz in Form der Streichung von Wartesemestern bedeutet für viele Menschen ohne geradlinige Bildungsbiografie den Ausschluss von öffentlichen Hochschulen. Wir brauchen sozial gerechte Zugänge für alle und keine exkludierenden Unis für wenige Privilegierte.
Hinzu kommt, dass die demokratischen Kontroll- und Mitbestimmungsrechte an unseren Hochschulen mit dem heute durch das Kabinett beschlossenen Gesetzespaket massiv eingeschränkt werden. Die Ausweitung der Kompetenzen der Hochschulpräsident:innen, vor allem aber die Sonderregelungen für private Fakultäten an öffentlichen Hochschulen, lehnen wir vehement ab. Es ist ein Skandal, dass die Landesregierung im Rahmen der Task Force Brauhausberg vor Hasso Plattner buckelt und ihm eine Gesetzesänderung geschenkt hat, die der Leitung seiner Digital Engineering Fakultät mehr Macht verleiht, während die Mitbestimmung der Hochschulgruppen massiv geschliffen wird. Die Aufgabe der Landesregierung ist es die Demokratie an den Hochschulen zu schützen, nicht für Überreiche wie Plattner den roten Teppich auszurollen und sich von ihnen dann auch noch die Gesetze diktieren zu lassen.“
Hintergrund:
Am 25.02.2026 verkündeten Hasso Plattner und Dietmar Woidke bei einer Pressekonferenz nach dem dritten Treffen der Task Force Brauhausberg, dass die Landesregierung für Plattner das Hochschulrecht ändern werde (vgl. PNN vom 25.02.2026). Heute beschloss das Kabinett den Gesetzesentwurf, der nun dem Parlament zugehen wird. Darin enthalten sind u.a. Sonderregelungen für private Fakultäten an staatlichen Hochschulen. Diese können nach Plan der Landesregierung zukünftig eigene Berufungsordnungen einführen, die gesetzlich verpflichtende Beteiligung aller Statusgruppen in den Berufungskommissionen wurde gestrichen und ihre Dekan:innen erhalten präsidiale Befugnisse.
Neben den von Plattner geforderten Sonderregelungen für private Fakultäten erhalten die Präsidien der Hochschulen auf Kosten der Senate mehr Kompetenzen und wird die Anerkennung von Wartesemestern im Hochschulzulassungsgesetz gestrichen.

