Über 100 Meldungen in einem Jahr – Linke will illegale Mieten senken.
Seit einem Jahr können Mieter:innen in Potsdam über Mietwucher.App ihre Mieten überprüfen und überhöhte Mieten an die Stadtverwaltung melden. Seit dem Start des Angebots am 28. März 2025 bis zum 28. März 2026 haben in Potsdam über 100 Haushalte überhöhte Mieten an an die Stadtverwaltung gemeldet. Im Schnitt liegen die gemeldeten Mieten rund 75 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In 62 Fällen wurden Fälle möglichen Mietwuchers mit 50-Prozentiger Überschreitung der Mietspiegelmiete gemeldet.
Insgesamt haben in Potsdam im vergangenen Jahr 2.500 Haushalte ihre Miete mit Mietwucher.App überprüft. In über der Hälfte der Fälle (1.500, 60 %) waren die Mieten mit mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete überhöht. Allerdings melden viele Haushalte die Überhöhungen nicht, aus Angst ihre Wohnungen zu verlieren.
Dabei ist der Vorteil beim Vorgehen gegen Mietwucher, anders als bei der Mietpreisbremse, dass eben nicht selbst juristisch gegen den Vermieter oder die Vermieterin vorgegangen, sondern die Stadt aktiv werden muss. Mieten oberhalb von 20 Prozent des Mietspiegels stellen wahrscheinlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Stadt ist verpflichtet den Meldungen nachzugehen und kann Bußgelder aussprechen sowie Mietrückzahlungen ermöglichen.
Städte wie Frankfurt am Main praktizieren das erfolgreich und vorbildhaft. Das Frankfurter Wohnungsamt konnte seit 2020 über tausend Verfahren durchführen und damit satte Rückzahlungen von 330.330,59 € an Staat und Mieter:innen erreichen. Auch in Berlin wurde Ende letzten Jahres ein Bußgeld über 26.000 Euro sowie eine Mietrückzahlung von 22.000 Euro durch das Bezirksamt durchgesetzt. Die Miete lag 190 % über der Mietspiegelmiete. Zuletzt ist dort eine Immobilienfirma zu einem Bußgeld und zur Mietrückzahlung in Höhe von 4.600 € verpflichtet worden. Der Fall ist über das Portal der Linken im Bundestag gemeldet worden.
Caren Lay, mietenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag dazu:
„Illegale Mieten müssen gesenkt werden. Zurzeit diskutiert eine Kommission der Bundesregierung über den Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuchs.
Den Kampf gegen Mietwucher zu erleichtern ist einfach. Der Bundesrat hat bereits mehrfach die nötige Gesetzesänderung vorgelegt, welche den Kampf gegen Mietwucher erleichtern würde. Es muss nur der Tatbestand der Ausnutzung gestrichen werden. Wer dagegen spricht, macht sich gemein mit illegal Vermietenden. Der Mietenmafia, die den Mietennotstand schamlos ausnutzt, muss das Handwerk gelegt werden.“
Dazu Konstantin Gräfe, Fraktionsvorsitzender der Linken in der SVV Potsdam:
„Angesichts der Zahl der über das Portal Mietwucher.App vorgeprüften und gemeldeten Fälle, sind 14 aufgenommene Verfahren (PNN berichtete) recht wenig. Es braucht Verstärkung in der Verwaltung, um Mietwucher aktiv zu verfolgen. Die geplante Stelle ist schnell zu besetzen, wird aber wahrscheinlich nicht ausreichen. Als Linke fordern wir mehr Personal, um illegale Mieten zu verfolgen. Die Stadt muss stärkeres Engagement für betroffene Mieterinnen und Mieter zeigen, Bußgelder und Mietrückzahlungen durchsetzen. Präventiv könnte die Stadt Wohnungsannoncen scannen und diejenigen anschreiben, die überhöhte Mietpreise anbieten, so wie es mehrere Städte in Baden-Württemberg praktizieren.“
Hintergrund:
Gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz „Mietpreisüberhöhung“ handeln Vermieter ordnungswidrig, wenn sie für Wohnraum eine unangemessen hohe Miete verlangen. Als unangemessen hoch gilt eine Miete, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20% übersteigt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ geahndet werden. Zuständig sind die kommunalen Ämter. Neben einem Mangel an bezahlbaren vergleichbaren Wohnungen muss jedoch auch eine individuelle Notlage nachgewiesen werden, was die Anwendung erschwert.
Wird die ortsübliche Vergleichsmiete gar um mehr als 50% überschritten, handelt es sich vermutlich um Mietwucher und eine Straftat nach § 291 StGB, wofür sogar Freiheitsstrafen vorgesehen sind. Da die Beweislast noch höher ist und die Staatsanwaltschaften überlastet, werden die Verfahren aber meist fallen gelassen. Die Verantwortung liegt also bei den Kommunen, die Fälle zu verfolgen.
Die Linke hat nicht nur selbst mehrfach die Reform zur besseren Bekämpfung von Mietwucher in den Bundestag eingebracht. Zuletzt lehnten die Koalitionsfraktionen die inhaltsgleiche Initiative von Bundesrat und Linken Anfang November letzten Jahres im Bundestag ab.

