Angebote sozialer und gesundheitsfördernder Träger der LHP dank Dringlichkeitsantrag für 2025 gesichert!

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen Die Linke, DIE aNDERE und Bündnis 90/Die Grünen, Volt und die Partei

Bezugnehmend auf den heute gemeinsam eingebrachten Dringlichkeitsantrag erklären Isabelle Vandre (Fraktionsvorsitzende Die Linke), Julia Laabs (Vorsitzende des Sozialausschusses, Fraktion DIE aNDERE) und Frauke Havekost (Mitglied des Sozialausschusses für Bündnis 90 / Die Grünen, Volt und die Partei):

„Wir haben die Förderliste für 2025 heute als Dringlichkeitsantrag eingebracht, weil der Beschluss entgegen aller Vorankündigungen heute nicht auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung stand. Dabei hat der Sozialausschuss in der vergangenen Woche, also in den Herbstferien, extra eine Sondersitzung durchgeführt, um den Trägern, den Mitarbeiter:innen und den Nutzer:innen der Angebote Planungssicherheit zu geben. Diese haben wir mit unserem Antrag hergestellt,“ so Julia Laabs, Vorsitzende des Sozialausschusses und Mitglied der Fraktion DIE aNDERE.

Isabelle Vandre, Fraktionsvorsitzende Die Linke dazu ergänzend: „Wir haben weitestgehend einvernehmlich in insgesamt drei Sitzungen des Sozialausschusses festgehalten: Es darf keine Kürzungen bei den Trägern im Vergleich zu 2024 geben. Die zusätzlichen Bedarfe der Tafel und der Volkssolidarität, die aufgrund des Auslaufens des Paktes für Pflege entstehen, müssen aus anderen Finanzierungsquellen außerhalb des Sozialbereiches kommen. Bei der Sozialinfrastruktur zu kürzen, ist für uns keine Option. Zudem bekräftigen wir den Beschluss zur Überführung der langjährigen, etablierten Maßnahmen in die institutionelle Förderung einerseits und die Schaffung freier Kapazitäten zur Etablierung neuer Projekte, die auf sich ändernde Bedarfe in der Stadtgesellschaft reagieren, andererseits.“

Frauke Havekost, Mitglied des Sozialausschusses für Bündnis 90 / Die Grünen, Volt und die Partei: „Uns ist es wichtig, dass die Stadtverordnetenversammlung möglichst schnell die neuen Förderrichtlinien für die Zeit ab 2026 beschließt und damit der Weg für die institutionelle Förderung frei ist. Gleichzeitig brauchen wir weiterhin eine Projektförderung, um auf sich ändernde Bedarfe in der Stadtgesellschaft schnell und zielgerichtet reagieren zu können. Dabei ist darauf zu achten, dass die Förderung entsprechend dem Bedarf, z.B. auch unter Berücksichtigung des TVÖD, weiterentwickelt wird.“