Kleine Anfrage – 24/SVV/0697 – Umweltprämie bei KfZ-Abmeldung

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Die Stadt Frankfurt am Main hat jüngst eine Umweltprämie, in Form eines einjährigen
Deutschlandtickets, bei Abmeldung eines PkW eingeführt.
Der Hergang ist folgender: Zuerst wird durch die Antragstellenden ein gebührenfreier
postalischer Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister für alle zur Person gespeicherten
Fahrzeuge beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt. Dieser wird dem Antrag auf die
Umweltprämie beigelegt. Wenn die antragstellende Person ihren PkW abgemeldet hat und
sich verpflichtet für ein Jahr keinen neuen PkW anzumelden, wird ihnen ein einjähriges
Deutschlandticket zur Verfügung gestellt. Dass kein neuer PkW angemeldet wird, wird
stichprobenartig kontrolliert.
Die erhofften Effekte sind die Verringerung des Individualverkehrs in der Stadt, frei werden
von durch stehenden Verkehr genutzte Fläche und effizientere Nutzung des ÖPNV.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie schnell wäre ein derartiger Verwaltungsvorgang in der LHP umsetzbar?
2. Wie viele PKW Abmeldungen gab es im Jahr 2023, ohne dass ein neuer PKW
angemeldet wurde?
3. Welche Kosten würden für die LHP jährlich entstehen, wenn eine Umweltprämie
in Form eines Deutschlandtickets ausgegeben werden würde?
4. Aus welchen Gründen wurden im Jahr 2023 wie viele PKW abgemeldet? (Bitte
auflisten nach Grund und Anzahl)

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.