Kleine Anfrage – 24/SVV/0728 – Kostenfreies und öffentliches Internet in der LHP

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Kostenfreies und öffentlich zugängliches Internet ist eine Voraussetzung für die Annahme
von Digitalisierung im öffentlichen Raum. Zudem bietet kostenloses Internet mehr
Teilhabemöglichkeiten und Informationszugang.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. An welchen Orten in Potsdam haben Menschen kostenlos Zugang zum Internet?
2. Zu welchen Voraussetzungen (Öffnungszeiten, Mitgliedschaften, Anmeldungen,
etc.) sind diese Angebote nutzbar?
3. Wie schnell kann aus Sicht der Verwaltung öffentlich zugängliches Internet im
öffentlichen Nahverkehr in Potsdam eingerichtet werden?
4. Welche IT-Sicherheitssysteme werden auf die öffentlich zugängliche Internet
Leitungen der LHP angewendet? (z.B. dpi, firewalls, etc.)
5. Wo und wie lange werden die log files des öffentlich nutzbaren Internets der LHP
gespeichert?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.