Kleine Anfrage – 24/SVV/0756 – Selbstbedienungsterminals im Bürgerservice
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Seit 2022 werden im Bürgerservice und in der Ausländerbehörde jeweils ein
Selbstbedienungsterminal eingesetzt. Diese Automaten dienen der Aufnahme biometrischer
Daten von Bürger:innen und dem anschließenden zur Verfügung stellen der Daten an die
jeweiligen Sachbearbeitenden.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie ist die finanzielle Bilanz der Selbstbedienungsautomaten im Jahr 2023?
(Gegenüberstellung Kosten/Einnahmen)
2. Bei wie vielen, von den durch den Automaten angebotenen Diensten, haben sich
Bürger:innen im Jahr 2023 für den klassischen analogen Prozess entschieden?
3. Wie wird technisch verhindert, dass die biometrischen Daten der Bürger:innen an
den Hersteller der Geräte oder andere Dritte abfließen?
4. Auf welchen Servern und welchen Rechenzentren werden die biometrischen Daten
der Bürger:innen von wem erfasst, (zwischen)gespeichert, weiterverwendet oder
gelöscht?
5. Welche Schritte ergreift die LHP, wenn unbefugte Dritte Zugriff auf die biometrischen
Daten der Bürger:innen erlangen?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.