Kleine Anfrage – 24/SVV/0771 – Zweitwohnungssteuer in der LHP
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Die Zweitwohnungssteuer ist eine der Möglichkeiten der Kommune um Einnahmen zu
generieren. Im Zusammenhang mit der angespannten Finanzsituation der Landeshauptstadt
Potsdam stelle ich dem Oberbürgermeister folgende Fragen.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie viele Zweitwohnungen wurden 2023 in Potsdam besteuert?
2. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen durch die Zweitwohnungssteuer in
Potsdam seit dem Inkrafttreten der Satzung? (Bitte in einer tabellarischen
Aufschlüsselung angeben.)
3. Wenn die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer der
Landeshauptstadt Potsdam einen gestaffelten Steuersatz je nach Größe der
Zweitwohnung enthalten würde, wie hoch wäre der zusätzliche Verwaltungsaufwand
im Festsetzen und Kontrollieren der Steuer?
4. Wenn die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer der LHP einen
höheren Steuersatz für Zweitwohnungen die über die Hälfte des Jahres leer stehen
enthalten würde, wie hoch wäre der zusätzliche Verwaltungsaufwand im Festsetzen
und Kontrollieren der Steuer?
5. Wie und mit welchen Personalressourcen wird die Anzeigepflicht und Festsetzung
der Zweitwohnungssteuer aktuell kontrolliert?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.