Kleine Anfrage – 24/SVV/0933 – Mehrbelastungsausgleiche für Beitragsbefreiungen in den Potsdamer Kitas – Nachfrage
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Vielen Dank für die Antwort auf die Kleine Anfrage 24/SVV/0724. Dazu ergeben sich folgende Nachfragen:
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Sind in den genannten Beträgen je Jahr ausschließlich die Pauschalen gemäß §§17c Satz 1 und 17d enthalten oder beinhalten die dort angegebenen Summen auch Mehrbelastungsausgleiche/Härtefallausgleich gem. §17c Satz 2, die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen von Unterdeckung durch Elternbeiträge beim Land geltend machen kann?
2. Wenn die benannten Summen ausschließlich die Pauschalen sind, welcher Mehrbedarf wurde – analog der Ausgangsanfrage – geltend gemacht?
3. Wurde geprüft, ob eine Unterdeckung vorlag?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
