Kleine Anfrage – 24/SVV/1290 – Kinderbetreuungsfinanzierung der LHP
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
In Vorbereitung der Haushaltsverhandlungen 2025 und aufgrund der vielfältigen Berichterstattungen über gestiegene Kosten im Bereich Kindertagesbetreuung müssen für eine Beurteilung der Lage die Gesamtkosten des Bereichs bzw. die diesen Bereich betreffenden Zuschüsse, Förderungen und Einnahmen dargelegt und zueinander ins Verhältnis gesetzt werden können.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Welche Ausgaben fallen für Krippen-, Kita- und Hortplätze in Potsdam – bezogen auf die Jahre 2022 und 2023 – an?
(Bitte die Ausgaben aufschlüsseln nach:
– Personalkostenzuschüsse des öffentlichen Trägers der örtlichen Jugendhilfe nach § 16 Abs. 2 KitaG,
– Kosten für Grundstück und Gebäude gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG,
– kommunaler Zuschuss zum Betrieb nach § 16 Abs. 3 Satz 2 KitaG (Fehlbedarf) und
– Kostenausgleich nach § 16 Abs. 5 KitaG.)
2. Welche Einnahmen erzielt die LHP für Krippen-, Kita- und Hortplätze in Potsdam – bezogen auf die Jahre 2022 und 2023?
(Bitte die Einnahmen aufschlüsseln nach:
– Elternbeiträge
– Kostenausgleich nach § 16 Abs. 5 KitaG
– Landeszuschüsse.)
3. Welche Aufschlüsselung der in 2. genannten Landeszuschüsse liegt diesem Einnahmeposten zugrunde?
(Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach:
– Landeszuschüsse nach § 16 Abs. 6 Satz 2, 3 und 6 KitaG (Sockelbetrag)
– Mehrbelastungsausgleich gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 9 KitaG i.V.m. Kita-Leitungsausgleichsverordnung (KitaLAV) i.V.m § 5 Abs. 2 Satz 1 Kita-Personalverordnung (KitaPersV)
– Kostenerstattung für die Veränderung des Personalschlüssels gemäß § 16a Abs. 1 Satz 1 KitaG i.V.m. § 6 Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung (KitaBKNV)
– Zuschuss nach § 16 Abs. 6 Satz 4-6 KitaG (Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung)
– Mehrbelastungsausgleich nach § 16a Abs. 2 KitaG i.V.m. § 25 Abs. 4 AGKJHG i.V.m. der Kita-Mehrbelastungsausgleichsverordnung (Kita-MBAV)
– Kostenausgleich nach § 17c KitaG (Beitragsbefreiung letztes Kita-Jahr)
– Verwaltungskostenausgleich nach § 17d KitaG
– Kostenausgleich nach § 17 Abs. 1a i.V.m. der KitaBBV
– Ausgleich der einkommensabhängigen Elternbeitragsbefreiung und des übergreifenden Härtefallausgleiches gemäß Abschnitt 8 des KitaG
– Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von verlängerten Betreuungsumfängen im vorschulischen Bereich in Krippe und Kindergarten für die Jahre 2021 und 2022 sowie 2023 und 2024
– Zuwendung für „Fachberatung Schwerpunkt Sprache“ sowie „Allgemeine Fach- und Praxisberatung“ aus dem Landesprogramm frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung (Landeskitaplan)
– Landesprogramm „Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen“
– Kostenausgleich nach § 23 Abs. 1 Nr. 12 KitaG
– sowie ggf. weitere, hier nicht aufgeführten Landeszuschüsse.)
4. Welches Ergebnis weist der Gesamtetat der Einnahmen und Ausgaben 2022 und 2023 auf?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
