Kleine Anfrage – 25/SVV/0082 – Verfahrenslotsen im Potsdamer Jugendamt

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Seit dem 01.01.2024 wurde auf Grundlage des §10b SGB VIII die Funktion des Verfahrenslotsen im Jugendamt installiert. Er fungiert als Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB IX und ist eine unabhängige Ansprechperson für Heranwachsende mit (drohender) Behinderung und ihren Familien, die dabei hilft, Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe und weiterer Recht geltend zu machen. Damit übernimmt sie eine wichtige Funktion im Leistungsdreieck zwischen Leistungsberechtigten, Leistungsträger und Leistungserbringer.
Derweil in Hamburg bis Ende 2024 bereits fast 500 Familien durch Verfahrenslotsen Hilfe erfahren konnten und es vielfältige Praxiserfahrungen gibt, sind sie anderenorts noch nicht einmal im Einsatz. Es herrschen große Unterschiede sowohl im Einsatz der Verfahrenslotsen als auch in den praktischen Erfahrungen.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Seit wann ist der Einsatz von Verfahrenslotsen in Potsdam in Planung?
2. Welche fachlichen Anforderungen werden an die Verfahrenslotsen gestellt?
3. Wie erfolgt die Abstimmung/ Zusammenarbeit mit dem Bereich Gesundheit und Soziales?
4. Worauf begründet sich die mögliche Verzögerung des Ausschreibungsverfahrens?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.