Kleine Anfrage – 25/SVV/0486 – Mit allen Stimmen – Barrierefreiheit als Voraussetzung demokratischer Teilhabe
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Die uneingeschränkte Teilhabe aller Bürger*innen am demokratischen Prozess ist ein zentrales Prinzip unserer Gesellschaft. Doch leider ist die Barrierefreiheit bei Wahlen nicht immer gegeben – sei es bei Informationen, Hilfsangeboten oder physisch zugänglichen Wahllokalen. Mit Blick auf kommende Wahlen und Bürgerinnenentscheide ist es unerlässlich, dass die Verwaltung eine umfassende Barrierefreiheit in allen Wahllokalen gewährleistet und mögliche Defizite zügig behebt.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. In wie vielen und in welchen Wahllokalen in Potsdam ist für die Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen, sowie für den Bürger*innenentscheid die vollständige Barrierefreiheit (insbesondere im Hinblick auf Rollstuhlgerechtigkeit, barrierefreie Zugänge sowie Informationen dazu) gewährleistet?
2. Welche Wahllokale in Potsdam sind nicht barrierefrei und aus welchen Gründen ist dort keine Barrierefreiheit gegeben?
3. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit den letzten drei Wahlen ergriffen, um bestehende bauliche, organisatorische oder kommunikationsbezogene Barrieren für die Wähler*innen mit Behinderungen abzubauen?
4. Welche weiteren Maßnahmen sind mit Blick auf zukünftige Wahlen und Bürger*innenentscheide geplant, um die Barrierefreiheit in sämtlichen Wahllokalen sicherzustellen?
5. Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass Informationen über die Barrierefreiheit einzelner Wahllokale für die betroffenen Bürger*innen rechtzeitig und umfassend verfügbar sind?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
