Linke App deckt erstmals Mietwucher in Potsdam auf
Seit dem Start der Mietwucherapp der Linken 2025 sind 94 Verdachtsmeldungen auf Mietwucher bei der Landeshauptstadt Potsdam eingegangen. In den Vorjahren gab es jeweils keine einzige Verdachtsmeldung. In 14 Fällen wurden bereits Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das entspricht einer Quote von rund 15 Prozent, bei denen schon ein formales Verfahren eröffnet wurde.
Das geht aus einer kleinen Anfrage des Stadtverordneten Konstantin Gräfe (Die Linke) hervor.
Konstantin Gräfe erklärt dazu:
„94 Meldungen seit Einführung der Mietwucher-App – und davor offiziell kein einziger Verdachtsfall. Diese Diskrepanz ist alarmierend. Die Mietwucher-App hat jetzt sichtbar gemacht, was lange unter der Oberfläche brodelte: Einige Potsdamer Vermieter nutzen die Wohnungskrise in Potsdam schamlos aus und verlangen rechtswidrig hohe Mieten. Dass die Stadt nun eine eigene Zuständigkeit für Mietwucher schaffen will, ist ein richtiger und überfälliger Schritt. Ich erwarte vom Rathaus nun weitere Maßnahmen zur gezielten Aufklärung über Mietwucher: Mieterinnen und Mieter müssen aktiv über ihre Rechte informiert und ermutigt werden, gegen Mietwucher vorzugehen. Die Mietwucher-App wird weiter zur Verfügung stehen – und wir rufen alle Potsdamerinnen und Potsdamer auf, ihre Miete zu überprüfen und mögliche Verstöße zu melden.“
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Hintergrund
Seit vergangenem Jahr existiert die Mietwucher-App für Potsdam und weitere Städte (https://mietwucher.app/). Die App wird durch die Bundestagsfraktion der Linken bereitgestellt. Ziel der App ist es, mögliche Fälle von überhöhter Miete niedrigschwellig zu erfassen und Betroffene bei der Prüfung zu unterstützen. Vor Einführung der App gab es in einem Zeitraum von fünf Jahren bei der Stadtverwaltung keine registrierten Verdachtsmeldungen zu Mietwucher.
Was ist Mietwucher?
Mietwucher liegt vor, wenn Vermieterinnen oder Vermieter eine Miete verlangen, die die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich überschreitet und dabei eine Zwangslage oder Unerfahrenheit von Mieterinnen und Mietern ausnutzen.
Rechtlich gilt:
Eine Miete, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann eine unzulässige Mietpreisüberhöhung darstellen (§ 5, Wirtschaftsstrafgesetz).
Bei einer Überschreitung von mehr als 50 Prozent kann sogar der Straftatbestand des Mietwuchers erfüllt sein (§ 291 StGB), sofern zusätzlich eine Ausnutzungssituation vorliegt.
In angespannten Wohnungsmärkten ist die Abgrenzung oft kompliziert – viele Betroffene wissen daher nicht, ob ihre Miete rechtmäßig ist oder nicht.
Wie unterstützt die Mietwucher-App?
Die Mietwucher-App ermöglicht es Mieterinnen und Mietern,
ihre Miethöhe mit der ortsüblichen Vergleichsmiete (z. B. anhand des Mietspiegels) abzugleichen,
eine erste Einschätzung zu erhalten, ob ein Verdacht auf Mietpreisüberhöhung bestehen könnte,
und einen möglichen Fall unkompliziert zu melden.
Ergebnisse der Kleinen Anfrage
Seit dem Start 2025 sind 94 Verdachtsmeldungen eingegangen. In den Vorjahren gab es jeweils keine einzige Verdachtsmeldung. In 14 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das entspricht einer Quote von rund 15 Prozent, bei denen ein formales Verfahren eröffnet wurde.
Die Verwaltung schreibt dazu: „Insbesondere müssen dafür Unterlagen (u.a. Mietvertrag) durch die betroffenen Mieterinnen und Mieter vollständig bereitgestellt werden.“ Es ist also davon auszugehen, dass eine Weiterverfolgung von weiteren Fällen nicht an der Unbegründetheit scheiterte, sondern daran, dass Betroffene ihre Unterlagen (noch) nicht vollständig übermittelt haben.
Die Zahlen zeigen deutlich, dass das Thema zuvor nicht sichtbar war, nun aber konkret bearbeitet wird. Damit senkt die App die Hemmschwelle, aktiv zu werden, und schafft Transparenz in einem Bereich, der für viele Mieterinnen und Mieter schwer durchschaubar ist.
Aktuell gibt es innerhalb der Stadtverwaltung keine explizit zuständige Stelle für Mietwucher. Die Stadt plant jedoch, eine entsprechende Stelle einzurichten.
Auswertung Antwort Kleine Anfrage 26/SVV/0045-001
Link: https://egov.potsdam.de/public/vo020?VOLFDNR=2007455&refresh=false

