Menschen vor Kennzahlen – Linke kritisiert Entscheidung zur EvB-Führung

Die Linksfraktion kritisiert die neue Führungsstruktur des Klinikums Ernst von Bergmann. Die Entscheidung, die Geschäftsführung künftig auf eine Einzelspitze auszurichten, widerspricht gesetzlichen Vorgaben und missachtet zentrale Lehren aus dem Corona-Ausbruch 2020.

Das Brandenburgische Krankenhausentwicklungsgesetz schreibt im §23 grundsätzlich eine kollegiale Leitung vor, in der ärztliche Leitung, Pflegedienstleitung sowie Wirtschafts- und Verwaltungsleitung gleichberechtigt vertreten sind. Diese Balance soll interne Kontrolle sichern und unterschiedliche Perspektiven verbindlich einbeziehen. Die damals eingesetzte Expertenkommission empfahl nach dem Ausbruch ausdrücklich eine geteilte Verantwortung in der Klinikführung, um Fehlentwicklungen früh zu erkennen.

Tobias Woelki, Fraktionsvorsitzender der Linken, erklärt: „Eine Ein-Personen-Spitze ist im Landesrecht nicht vorgesehen und widerspricht den Empfehlungen nach dem Corona-Ausbruch. Wenn die kaufmännische Sicht dominiert und ärztliche und pflegerische Leitung dem untergeordnet wird, steigen Risiken für Patientinnen und Patienten und Transparenz geht verloren. Ein kommunales Krankenhaus darf nicht wie ein Unternehmen geführt werden, bei dem betriebswirtschaftliche Ziele über Versorgungssicherheit stehen.“

Woelki kritisiert auch die fehlende Beteiligung der Beschäftigten: „Die Stimme der Pflege fehlt in der Geschäftsführung. Dabei tragen Pflegekräfte die Hauptlast im Betrieb. Das ist ein strukturelles Machtgefälle zugunsten betriebswirtschaftlicher Interessen und zulasten derjenigen, die am Krankenbett stehen.“

Bislang haben weder Geschäftsführer Herr Gmajnic noch Gesellschaftervertreterin Frau Aubel nachvollziehen begründen können, warum von der gesetzlich vorgesehenen kollegialen Leitung abgewichen wird. Auch die Empfehlungen der Expertinnen und Experten nach dem Corona-Ausbruch bleiben unbeachtet.
Die Linke fordert, dass diese Entscheidung politisch neu bewertet wird und die Vorgaben des Landes sowie die Ergebnisse der Aufarbeitung verbindlich berücksichtigt werden, um Versorgungssicherheit und die Rechte der Beschäftigten zu gewährleisten.