Kleine Anfrage – 24/SVV/0786 – Wiederherstellung von Wohnraum

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Obwohl es in Potsdam einen äußerst angespannten Wohnungsmarkt gibt, stehen in Potsdam seit Jahren und Jahrzehnten Wohnhäuser von Privateigentümern leer und verfallen zusehends.
Sie werden auch nicht saniert und stehen damit dem Mietmarkt nicht zur Verfügung. Über das Thema wurde auch immer wieder in der Presse berichtet.
Die Wiederherstellung des vorhandenen Wohnraums wäre – im Gegensatz zu Neubauvorhaben – ohne eine aufwändige und oft langwierige Bauleitplanung realisierbar.
Leerstehende Wohnhäuser:
Charlottenstr. 12
Potsdamer Str. 198
Behlertstr. 36 (Problem-Immobilie)
Benzstr. 32
Goethestr. 37
Stahnsdorfer Str. 12
Zeppelinstr. 50
Zeppelinstr. 134 (Problem-Immobilie)
Zeppelinstr. 153
Deputantenhaus in der Ribbeckstraße
Lennestr. 85
Dortustr. 16
Tuchmacherstr. 3 (?) / Alte Fleischerei
Rudolf-Breitscheid-Str. 53
Rudolf-Breitscheid-Str. 73
Rudolf-Breitscheid-Str. 84
Berliner Straße 142

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Was hat die Stadt Potsdam bisher unternommen, um leerstehende, unsanierte Wohnhäuser bzw. Wohnraum in Potsdam wieder in die Nutzung zu bringen? Bitte auch um konkrete Angaben zu den in der Begründung genannten Objekten
2. Woran scheitern die bisherigen Bemühungen der Stadt Potsdam, um leerstehende, unsanierte Wohnhäuser bzw. Wohnraum wieder in die Nutzung Wohnen zu bringen? Bitte auch um konkrete Angaben zu den in der Begründung genannten Objekten
3. Warum greift die Zweckentfremdungsverbotssatzung hier nicht?
4. Welche gesetzlichen bzw. rechtlichen Grundlagen wäre aus Sicht der Stadt mindestens nötig, um die Stadt Potsdam in die Lage zu versetzen, Eigentümern anordnen zu können, dass die bauliche Beschaffenheit von Wohnraum den Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse entspricht?
5. Wieviel Wohnraum könnte damit in Potsdam wiederhergestellt und zur Verfügung gestellt werden?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.