Kleine Anfrage – 24/SVV/0793 – Wohnbebauung an der Großbeerenstraße

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
An der Großbeerenstraße sind Wohnbebauungen geplant, zu denen die Landeshauptstadt Potsdam einen städtebaulichen Vertrag mit der Filmpark Babelsberg GmbH geschlossen hat. Das Vorhaben erfolgt im Geltungsbereich des aktuell gültigen B-Plans 41. Allerdings befindet sich der Bebauungsplan 41 seit längerem in Neuaufstellung und soll nach Inkrafttreten als B-Plan 119 „Medienstadt“ geführt werden.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie ist der Stand des o.g. Vorhabens an der Großbeerenstraße? Bitte um detaillierte Angaben zu den einzelnen geplanten Wohngebäuden.
2. Wurden zum genannten Vorhaben bereits Bauvoranfragen oder Bauanträge zur Wohnbebauung an der Großbeerenstraße eingereicht? Wenn ja, wann wurden diese beschieden und mit welchem Ergebnis?
3. Welchen Bebauungsplan bzw. welche Genehmigungsgrundlage legt die Verwaltung für das Vorhaben zugrunde?
4. Sind bei Genehmigung des Vorhabens auf Basis des rechtskräftigen B-Plan 41 Abweichungen oder Befreiungen möglich und wären Abweichungen oder Befreiungen zur Genehmigung erforderlich? Falls ja, bitte auflisten.

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.