Kleine Anfrage – 24/SVV/0794 – Wohnbebauung Medienstadt
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Im Geltungsbereich des aktuell gültigen B-Plans 41, sind gemäß städtebaulichem Vertrag mit der Vorhabenträgerin Wohnbebauungen mit etwa 41.322 m² Geschoßfläche Wohnen (GF Wohnen) vorgesehen. Die innerhalb der Angemessenheitsgrenze vertraglich vereinbarungsfähige mietpreis- und belegungsgebundene Wohnfläche beträgt 2.602 m². Das ist eine realisierbare Quote für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbau von 9 %.
Die 2019 nach Baulandmodell geschätzte planungsbedingte Wertsteigerung des Planungs-begünstigten / der Vorhabenträgerin beträgt ca. 10 Mio. Euro.
Die Vertragsgrundlage ist der immer noch in Neuaufstellung befindliche B-Plan 119 „Medienstadt“.
Die vertraglichen Regelungen zur sozialgerechten Bodennutzung und § 7 Mietpreis- und belegungs-gebundener Wohnungsbau basieren auf der am 25.01.2017 in Kraft getretenen „Richtlinie zur sozial-gerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“. Inzwischen wurde eine fortgeschriebene Fassung der „Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“ beschlossen, welche unter Berücksichtigung der bisherigen Anwendungserfahrung weiterentwickelt wurde.
Das Vorhaben lag zu Vertragsschluss nicht in der beschlossenen Fördergebietskulisse für die Wohnraumförderungsprogramme des Landes Brandenburg. Ein Antrag auf Erweiterung der Förderkulisse für den Einzelfall des Vorhabens wurde von der Landeshauptstadt Potsdam verfolgt, dies hat im Folgenden Auswirkungen auf die mit Bindungen zu errichtende Wohnfläche.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie ist der Sachstand zur Schaffung des vertraglich vereinbarten mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums? Bitte um detaillierte, tabellarische Angaben zum Sachstand der einzelnen geplanten und realisierten Wohnbauvorhaben im Geltungsbereich, v.a. zu Wohnflächen gesamt, davon mietpreis- und belegungsgebunden, Anzahl der Wohnungen gesamt, davon mietpreis- und belegungsgebunden.
2. Welche Änderungen ergeben sich bzgl. der Vereinbarungen des städtebaulichen Vertrags zur Mietpreis- und Belegungsbindung beim geplanten Wechsel des B-Plans? Bitte um detaillierte Angabe von Änderungen.
3. Liegt das Wohnvorhaben in der Fördergebietskulisse für die Wohnraumförderungsprogramme des Landes Brandenburg?
4. Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichtende Wohnraumfläche?
5. Wie kann die Anzahl des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums im Geltungsbereich noch gesteigert werden?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
