Kleine Anfrage – 24/SVV/0795 – Beraterkosten im FB 53

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Eine von der LHP kürzlich veröffentlichte Informationsfreiheitsanfrage hat ergeben, dass der Fachbereich 53 Personal und Organisation im Jahr 2023 knapp 400.000€ an ein Beratungsunternehmen gezahlt hat, um eine Organisationsentwicklung durchführen zu lassen. Im Angesicht des, vom Kämmerer in der mittelfristigen Finanzplanung, angestrebten Kahlschlages im sozialen Bereich unserer Stadt und allgemein angespannter Haushaltslage erscheint das sehr exzessiv.

Ich frage den Oberbürgermeister:

1. Welche Kompetenzen fehlen im FB 53 Personal und Organisation, damit diese Aufgabe nicht selber erfüllt werden kann?
2. Wo sind die Beratungskosten für FB 53 Personal und Organisation im Haushalt verankert?
3. Wer hat die Beauftragung des Beratungsunternehmens für FB 53 Personal und Organisation angewiesen und freigegeben?
4. Auf Grund welchen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung wurde die Organisationsentwicklung im FB 53 Personal und Organisation durchgeführt und die Finanzmittel dafür bereitgestellt?
5. Was sind die beauftragten Leistungen, die Ziele und die Ergebnisse der extern beauftragten Organisationsentwicklung im FB 53 Personal und Organisation?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.