Kleine Anfrage – 24/SVV/0796 – Wohngeldzahlungen
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Der Oberbürgermeister wurde per Beschluss im November 2023 beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bei Weiterleistungsanträgen von Wohngeld eine kontinuierliche Fortzahlung auf Basis des ursprünglichen Bewilligungsbescheides erfolgt, um die Zahlungsfähigkeit der betroffenen Haushalte nicht zu gefährden. Diese Menschen warten seit Monaten auf ihr Wohngeld und müssten ohne die Zahlung weiterhin um ihre Wohnung bangen.
Im April 2024 warteten noch fast 2.000 Menschen auf die kontinuierliche Fortzahlung auf Basis ihres ursprünglichen Bewilligungsbescheides von Wohngeld aus dem Vorjahr. Ziel der Verwaltung im April war es, den Antragsstau bis Ende des ersten Halbjahres 2024 abgearbeitet zu haben.
Seit dem 14.11.2023 sind Neuregelungen im Potsdamer Modell zur Verwaltungsvereinfachung Wohngeld in Kraft.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Konnte der Antragsstau der Weiterleistungsanträge von Wohngeld wie angekündigt abgearbeitet werden? Falls nicht, bitte um eine Erläuterung der Gründe für die Verzögerung
2. Ist die Digitalisierung des Wohngeldprozesses zur Antragsbearbeitung wie angekündigt jetzt regulär eingesetzt? Falls nicht, bitte um eine Erläuterung der Gründe für die Verzögerung
3. Wie beschleunigt die Digitalisierung des Wohngeldprozesses die Bearbeitung der Wohngeldanträge und der Weiterleistungsanträge (Fortzahlung von Wohngeld auf der Basis vorheriger Bewilligungsbescheide)?
4. Wie bewertet die LHP alle eingeführten Neuregelungen im Potsdamer Modell zur Verwaltungsvereinfachung Wohngeld in Hinblick auf die damit verbundenen Ziele?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
