Kleine Anfrage – 24/SVV/0805 – Öffentliche, barrierefreie Toiletten in der LHP
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Auf Nachfrage aus der Bürgerschaft teilte die Stadt Potsdam 2014 mit, dass es auf öffentlichem Straßenland acht sogenannte freistehende City-Toiletten gibt, die baulich barrierefrei 24 Stunden ohne Einschränkungen nutzbar sind. Die Benutzung ist entgeltpflichtig.
Die Landeshauptstadt Potsdam hat mit der Firma Wall privatrechtliche Verträge zur Toiletten-installation- und Betreibung mit Refinanzierung über Großflächenwerbung geschlossen. Die Werbesatzungen der Landeshauptstadt Potsdam lassen keine zusätzlichen Installationen von Großflächenwerbung zu.
Standortverzeichnis der acht entgeltpflichtigen City-Toiletten:
Innenstadt
1. Bassinplatz gg. Brandenburger Straße
2. Dortustraße hinter Brandenburger Straße
3. Friedrich-Ebert-Straße/ Am Platz der Einheit West
4. Hegelallee Mittelinsel vor Friedrich-Ebert-Straße (Nauener Tor)
5. Hegelallee Mittelinsel vor Schopenhauerstraße
6. Lustgarten / Am Lustgartenwall vor Breite Straße
7. Luisenplatz
Babelsberg
8. Karl-Liebknecht-Straße
Für alle sonstigen Toiletten, z.B. im Hauptbahnhof oder dergleichen, die nicht uneingeschränkt nutzbar sind, könne die Stadt keine Aussage treffen. Die Toiletten in den Gebäuden stehen nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wenn die Stadt Verträge zur Toiletteninstallation- und Betreibung mit Refinanzierung über Großflächenwerbung geschlossen hat, warum sind die City-Toiletten im öffentlichen Straßenraum dann trotzdem entgeltpflichtig?
2. Wie sichert die LHP, dass die Sauberkeit der acht City-Toiletten gewährleistet ist?
3. Was hat die LHP bisher unternommen, um die Standorte für öffentliche, barrierefreie, unentgeltliche Toiletten und Pissoirs im öffentlichen Straßenraum über die acht City-Toiletten hinaus zu erweitern? Bitte dazu eine detaillierte Darstellung der Beschlusslage und dessen Umsetzungsbemühungen durch die LHP.
4. Was könnte die LHP zukünftig unternehmen, um die Standorte für öffentliche, barrierefreie, unentgeltliche Toiletten und Pissoirs im öffentlichen Straßenraum über die acht City-Toiletten hinaus zu erweitern? Bitte auch um eine Information, was zu den Ideen neben den Kosten auch an weiteren Rahmenbedingungen, wie politische Beschlüsse etc. bräuchte.
5. Sind die Toiletten in den Gebäuden und Einrichtungen im Eigentum der LHP, wie Verwaltungsgebäude, Bibliothek, öffentliche Museen etc. bei der LHP auch öffentlich nutzbar? Falls nicht, bitte um eine Erläuterung.
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
