Kleine Anfrage – 24/SVV/0895 – Service in der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
In der Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde gibt es einen Schalter für Bürger:innen und einen Schalter für Händler:innen/Großkund:innen. Bürger:innen, die in dieser Behörde ihre Anliegen erledigen müssen sind häufig so unzufrieden, dass sie ihre Anliegen wie Kfz An- oder Abmeldung gegen Bezahlung an ein Unternehmen abgeben. Diese haben offensichtlich nicht die Probleme, die die Bürger:innen auf dem Amt haben.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie viele Termine wurden jeweils an Bürger:innen und an Händler:innen/Großkund:innen in den Jahren 2020-2023 in der Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde vergeben?
2. Wie lange musste Bürger:innen und Händler:innen/Großkund:innen jeweils auf ihren Termin in den Jahren 2020-2023 in der Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde warten.
3. Wie viele Anträge und Anliegen wurden jeweils von Bürger:innen und Händler:innen/Großkund:innen in den Jahren 2020-2023 in der Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet?
4. Wie viele Anträge und Anliegen wurden jeweils von Bürger:innen und Händler:innen/Großkund:innen in den Jahren 2020-2023 in der Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde positiv beschieden?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
