Kleine Anfrage – 24/SVV/0986 – In-house Beraterverträge
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Im Jahr 2023 wurden die meisten Aufträge für externe Beratungen der LHP an das Unternehmen PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH vergeben. Wobei es keine öffentliche Ausschreibung der Beratungsleistungen gab, sondern eine Inhouse Vergabe stattfand. Die LHP ist mit 15 Anteilen Gesellschafter der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH. Genauso wie die Republik Zypern mit 100 Anteilen. Die Republik Zypern ist allgemein als Steuerparadies bekannt.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie viele EU- und nicht EU-Staaten dürfen in einer GmbH Gesellschafterin sein ohne das die Aufträge an die GmbH den Status als inhouse Vergabe verlieren?
2. Wie hoch waren die Gewinnausschüttungen an die LHP als Gesellschafterin der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH?
3. In welchen Beratungsleistungen, die die LHP von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH erworben hat, spielte die Republik Zypern eine Rolle?
4. In welchen Beratungsleistungen hat die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH die LHP nach § 8 der Eckpunktevereinbarung über die Weitervergabe von Beratungsleistungen an Dritte informiert?
5. Welche dienstrechtlichen Vorschriften gelten in der LHP, die die Prüfung der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie die Vergabe von externen Beratungsleistungen regelt?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
