Kleine Anfrage – 24/SVV/1005 – Sanierung des wichtigen Baudenkmals ehem. Viktoriagarten / Kino Charlott

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Das stadtteilprägende ehemalige Viktoriagarten / Kino Charlott steht seit mehr als 20 Jahren leer und verfällt zusehends, während das Nachbargebäude schon lange saniert ist.
Die Baugenehmigung für den ehem. Viktoriagarten / Kino Charlott wurde im Sommer 2023 erteilt.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wann wird das Baudenkmal endlich saniert?
2. Welche konkreten Zeichen nimmt die Denkmalbehörde als Maßstab, dass die Baugenehmigung umgesetzt wird?
3. Woran erkennt die Verwaltung, dass der Eigentümer trotz Baugenehmigung doch nicht sanieren möchte?
4. Was passiert, wenn der Eigentümer des Baudenkmals die im Sommer 2023 erteilte Baugenehmigung nicht umsetzt, um das Denkmal in zumutbarer Weise zu erhalten?
5. Wann bzw. unter welchen Umständen sieht sich die Denkmalbehörde Potsdam außerstande, den Erhalt des Baudenkmals auf andere Art und Weise als mit der Baugenehmigung zu bewirken?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.