Kleine Anfrage – 24/SVV/1006 – Erhaltungspflicht und Schutz des wichtigen Baudenkmals ehem. Viktoriagarten / Kino Charlott

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Das stadtteilprägende ehemalige Viktoriagarten / Kino Charlott steht seit mehr als 20 Jahren leer und verfällt zusehends, während das Nachbargebäude schon lange saniert ist.
Die Denkmalschutzbehörde drängt seit 2011 bei den jeweiligen Eigentümern darauf, Sicherungsmaßnahmen am ehem. Viktoriagarten / Kino Charlott durchzuführen.
Ordnungsbehördliche Anordnungen, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann, wurden getroffen. Von der Stadt wurde 2011 gegen den Grundstückseigentümer eine denkmalrechtliche Sicherungsverfügung erlassen. Verfahren zu ihrer Durchsetzung sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die Baugenehmigung für den ehem. Viktoriagarten / Kino Charlott wurde im Sommer 2023 erteilt.
Trotzdem ist keine Sicherung des stark einsturzgefährdeten Gebäudes oder sonst irgendeine Bautätigkeit am Gebäude erkennbar.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie hat sich der Zustand des Gebäudes seit 2011 verschlechtert? (Dazu bitte ich um eine Gegenüberstellung des Zustandes von 2011 und heute, wenn möglich auch mit Bildern von damals und heute unterlegt.)
2. Auf welche konkreten Sicherungsmaßnahmen hat die Denkmalschutzbehörde gegenüber dem jetzigen Eigentümer gedrängt?
3. Welche ordnungsbehördlichen Anordnungen, mit denen eine Sicherung des stark einsturzgefährdeten Gebäudes erreicht werden können, wurden behördlich erteilt?
4. Wann werden die ordnungsbehördlichen Anordnungen zur Sicherung des stark einsturzgefährdeten Gebäudes endlich umgesetzt?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.