Kleine Anfrage – 24/SVV/1109 – Transparenz über die Vergütungen und Aufwandsentschädigungen der kommunalen Unternehmen der LHP
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Gemäß des Handlungskataloges für Aufsichtsratsmitglieder der Landeshauptstadt Potsdam sollen Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang des Jahresabschlusses, aufgegliedert nach ihren Bestandteilen, ausgewiesen werden. Im Jahresbericht der LHP werden die Angaben über die Vergütungen und Aufwandsentschädigungen aus den jeweiligen Jahresabschlüssen nicht dargestellt.
Vergütungen und Aufwandsentschädigungen kommunaler Aufsichtsräte sind nicht vertraulich, wie eine Studie der Universität Friedrichshafen für die Stadt Mainz belegt: https://www.zu.de/lehrstuehle/pmpp/assets/pdf/2021-papenfuss-schmidt-keppeler-studie-aufsichtsratsverguetung-oeff.-unternehmen-mainz.pdf.
Die vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrates gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, sollen gemäß Satzung über die Festsetzung der angemessenen Aufsichtsratsentschädigung § 3 Abs 5 spätestens in 2. Quartal jeden Jahres die tatsächlich erhaltenen Vergütungen für die jeweilige Tätigkeit gegenüber dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung unaufgefordert angezeigt werden.
Die Transparenz über die Vergütungen und Aufwandsentschädigungen der kommunalen Unternehmen der LHP kann zur Stärkung von Glaubwürdigkeit und Vertrauen in der Öffentlichkeit beitragen.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie hoch lag die jährliche Gesamtvergütung bzw. Aufwandsentschädigung aller Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen der LHP in den letzten 15 Jahren? Bitte um eine tabellarische Angabe
2. Wie hoch lagen die jährliche Gesamtvergütung bzw. Aufwandsentschädigung der Aufsichtsräte in jedem einzelnen kommunalen Unternehmen? Bitte um eine tabellarische Jahresangabe je Unternehmen
3. Welche Vergütungen haben die Angehörigen der LHP für die Wahrnehmung ihres Mandates im Aufsichtsrat eines kommunalen Unternehmens in der Wahlperiode 2019-2024 erhalten? Bitte um eine jährliche Angabe, aufgeschlüsselt nach Person und Mandat
4. Liegen der LHP die unaufgefordert anzuzeigenden Vergütungen der Vertreter:innen der LHP in wirtschaftlichen Unternehmen der letzten 10 Jahre vor?
5. Falls nicht, wie kann die LHP sicher stellen, dass die Vertreter:innen der LHP in wirtschaftlichen Unternehmen künftig ihrer Aufgabe zur unaufgeforderten Anzeige gegenüber dem Vorsitzenden der Stadtverordneten nachkommen?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
