Kleine Anfrage – 24/SVV/1229 – Wollestraße 52
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Gemäß der Mitteilung im SBL am 12.11.2024 wird die Wollestaße 52 jetzt vom Stadtkontor aus dem Budget des Stadtkontors saniert. Das möglichst unter Erhalt der bestehenden Mietverhältnisse und Mieter:innen.
Es ist bekannt, dass alle bisherigen Sanierungsvorhaben für das teilvermietete Objekt Wollestraße 52 aufgrund der unterschiedlichen Interessen in der Mieterschaft nicht realisierbar waren.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie sind die Interessen der beiden Mietparteien?
2. Wie werden die vorliegenden unterschiedlichen Mieterinteressen beider Mietparteien künftig gelöst bzw. ausgeglichen?
3. Wie werden die berechtigten Mieterinteressen beider Mietparteien im weiteren Verfahren berücksichtigt?
4. Welche Kosten kommen auf den Sanierungsträger für die Sanierung zu?
5. Wie genau werden sich die Mieten für die beiden Mietparteien in Objekt nach der Sanierung entwickeln?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
