Kleine Anfrage – 24/SVV/1262 – Teilhabechancengesetz (THCG) in der Stadtverwaltung Potsdam

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
In der Verwaltung Potsdam werden Personen nach dem Teilhabechancengesetz (THCG) beschäftigt. Dafür wurden 60 Stellen für „Helfertätigkeiten Bürounterstützung“ und für „Helfertätigkeiten gewerblich/technisch“ eingerichtet und besetzt. (DS 21/SVV/0983)
Die Mitarbeitenden werden außerhalb des Stellenplans geführt. Die entstehenden Personalaufwendungen und die vom Träger Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam zu erwartenden Erträgen werden auf separaten Konten bewirtschaftet. Ziel ist nicht die Entlastung der Verwaltung, sondern die Vorbereitung und Qualifizierung für den 1. Arbeitsmarkt. Es wird selbstverständlich darauf hingewirkt, dass sich diese Personengruppe auf geeignete freiwerdende Stellen in der Stadtverwaltung bewirbt. (DS 21/SVV/0982)
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie schätzt die Verwaltung den Erfolg der Nutzung des Teilhabechancengesetzes (THCG) in der Verwaltung Potsdam ein?
2. Wie viele Personen aus dem Stellenpool nach Teilhabechancengesetz (THCG) konnten in den 1. Arbeitsmarkt übernommen werden?
3. Werden die Stellen nach Teilhabechancengesetz (THCG) weitergeführt?
4. Falls nein, bitte um eine Erläuterung.
5. Welche Auswirkungen hat ein Wegfall von diesen Stellen auf die Verwaltung bzw. auf die Verwaltungsbereiche, wo die Personen eingesetzt sind? Bitte um eine detaillierte Darstellung nach Fachbereichen bzw. Bereichen und Aufgaben.

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.