Kleine Anfrage – 24/SVV/1264 – Anwendung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots in der LHP
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Für die Anordnung einer Modernisierung von Einzelobjekten hält das Baugesetzbuch das Instrument des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots vor (§ 177 BauGB).
Die Anwendung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots ist zeitlich und personell umfangreich – das Verfahren ist aufwendig gestaltet und das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
Grundsätzlich muss die alsbaldige Durchführung der Maßnahmen aus städtebaulichen Gründen erforderlich sein. Das notwendige Erfassen von Mängeln oder Missständen kann nur erfolgen, wenn Zugang zum Objekt gewährt wird. Darüber hinaus besteht eine gemeindliche Beratungs- bzw. Erörterungspflicht, welche auch die aktuellen Fördermöglichkeiten, Optionen der Steuer-abschreibung etc. umfasst. Die thematische Breite der erforderlichen Beratung macht deutlich, dass hierzu ein umfangreicher Personaleinsatz erforderlich ist.
Daneben ist das Verfahren kostenintensiv, denn die Kommune ist zur Erstattung bestimmter Kosten verpflichtet. Durch gestiegene Baukosten können viele Objekte nicht wirtschaftlich saniert werden. Mindestens die unwirtschaftlichen Kosten einer Sanierung wären durch die LHP zu erstatten. Der Aufwand zur Durchführung des Verfahrens ist auch von der Mitwirkungsbereitschaft des Eigentümers bzw. der Eigentümerin abhängig.
Die Anwendung des Instandsetzungs- und Modernisierungsgebots erfordert einen hohen Aufwand bei einem Nutzen von wenigen Wohneinheiten in einem Einzelobjekt.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Für welche Objekte in Potsdam wurde das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot jemals angewendet? Bitte um Auflistung nach Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude.
2. Welche städtebaulichen Gründe zur Anwendung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots sind in Potsdam möglich?
3. Welcher Personaleinsatz ist durchschnittlich für die Anwendung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots erforderlich?
4. Welche Objekte in Potsdam, neben der Charlottenstr. 12, würden nach städtebaulichen Gründen für die Anwendung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots in Frage kommen? Bitte um Auflistung nach Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude.
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
