Kleine Anfrage – 24/SVV/1265 – Städtebauliche Verträge mit Bezug zum Baulandmodell
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Seit einigen Jahren versucht Potsdam mittels Baulandmodell, private Bauherren und Investoren an der Herstellung von dringend benötigtem Wohnraum für Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen zu beteiligen, sprich bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen.
Die Vereinbarungen werden in städtebaulichen Verträgen festgeschrieben.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Welche städtebaulichen Verträge mit Bezug zum Baulandmodell gibt es? Bitte um detaillierte Auflistung.
2. Wie viele Wohnungen bzw. Wohneinheiten sollen je Vorhaben bzw. Vertrag für Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen gebaut werden?
3. Wie hoch ist der prozentuale Anteil je Vorhaben bzw. Vertrag von Wohnraum für Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen?
4. Haben die städtebaulichen Verträge eine s.g. Anpassungsklausel?
5. Falls nein, wie würde sich nach Einschätzung der Verwaltung eine s.g. Anpassungsklausel auf den Anteil von bedarfsgerechtem Wohnraum für Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen auswirken?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
