Kleine Anfrage – 25/SVV/0026 – Festlegungen zum vertrauensvollen Umgang der Verwaltung mit den Stadtverordneten

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
In der Mitteilungsvorlage DS 24/SVV/1215 zum Beschluss „Sicherstellung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von Stadtverwaltung und Stadtverordneten“ wird mitgeteilt:
„Die Verantwortung für die Durchsetzung von Verwaltungsvorlagen in der politischen Diskussion sowie für die Umsetzung von Beschlüssen der SVV tragen der Oberbürgermeister und seine Beigeordneten. Damit ist auch die Kommunikation gegenüber den Gremien ausschließlich dem Oberbürgermeister und seinen Beigeordneten vorbehalten.
Eine unmittelbare Kommunikation durch Mitarbeiter der nachgeordneten Verwaltungsebenen mit Vertretern der Stadtverordnetenversammlung, z.B. durch ein Vertreten bestimmter Angelegenheiten in Ausschüssen, erfolgt daher nur durch Delegation des Oberbürgermeisters bzw. der Geschäftsbereichsleitungen bzw. durch unmittelbare Weisung, an den Ausschüssen teilzunehmen und Auskunft zu geben.“
In der Mitteilungsvorlage wird aus der Allgemeinen Dienstanordnung (ADO) zitiert. Darin sind die o.g. Ausführungen allerdings nicht enthalten.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wo genau sind die o.g. Aussagen zum Umgang der Stadtverordneten – neben der MV -schriftlich festgehalten bzw. für Mitarbeitende und Stadtverordnete nachlesbar?
2. Dürfen Stadtverordnete mit Fachbereichsleitungen und andersherum direkt kommunizieren, wenn ja mit welchem Kommunikationsmedium?
3. Unter welchen Bedingungen können Antragsideen mit der Stadtverwaltung vorabgestimmt werden?
4. Welche Bedingungen gelten für E-Mailkommunikation und für fernmündliche Kommunikation zwischen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und Stadtverordneten?
5. Dürfen Mitarbeitende der Stadtverwaltung am Rande von Ausschusssitzungen noch von Stadtverordneten (und umgekehrt) angesprochen werden oder ist sämtliche Kommunikation jenseits von „Guten Tag“ und „Auf Wiedersehen“ untersagt?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.