Kleine Anfrage – 25/SVV/0235 – Verfahrensgrundsätze der LHP über die Behandlung von Sammelpetitionen
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit Unterschriftensammlungen, s.g. Sammelpetitionen, an die Landeshauptstadt Potsdam bzw. die Stadtverordnetenversammlung.
Dabei nehmen die s.g. Online-Petitionen, also auf öffentlichen Online-Plattformen wie openpetition.de, change.org oder innn.it erstellte Unterschriftensammlungen, den größten Anteil der eingereichten Sammelpetitionen an den Oberbürgermeister und/oder an die Stadtverordnetenversammlung ein.
Dabei ist für die Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig, wie die Stadt bzw. die Stadtpolitik mit der Sammelpetition umgeht und das Anliegen aufgegriffen wird.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1.Wie viele Sammelpetitionen wurden in den letzten 5 Jahren eingereicht? Bitte um eine detaillierte Angabe nach Einreichungsjahr, Anliegen, Einreichende und Beschluss zur Sammelpetition)
2. Wie ist das Verfahren in der LHP zum Umgang mit Sammelpetitionen?
3. Wie bzw. von wem werden eingehende Sammelpetitionen nach der Einreichung bearbeitet?
4. Wie erfolgt die Sachaufklärung zu den eingereichten Sammelpetitionen, z.B. durch Einholen von Stellungnahmen, Anhörung der Petenten oder Ortsbesichtigung etc. in der LHP?
5. Welche Möglichkeiten zur Beschlussfassung und damit abschließenden Erledigung von Sammelpetitionen, z.B. Umsetzung, Erledigung, Ablehnung etc. werden in der LHP für Sammelpetitionen angewendet?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
