Kleine Anfrage – 25/SVV/0357 – Transparenz über die Vergütungen und Aufwandsentschädigungen der kommunalen Unternehmen der LHP
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Gemäß der Antwort in der DS 24/SVV/1109-03 sind die Jahresabschlüsse, Lageberichte und Anhänge werden im Bundesanzeiger hinterlegt und veröffentlicht.
Nach der durch die SVV unter der DS 12/SVV/0847 am 30.01.2013 beschlossenen Satzung über die Festsetzung der angemessenen Aufwandsentschädigung für eine Tätigkeit als Vertreter/Vertreterin der LHP in wirtschaftlichen Unternehmen gemäß § 97 Abs. 8 (jetzt neu Abs. 10) BbgKVerf in § 3 Abs. 5 Folgendes geregelt: Die Vertreter/Vertreterinnen der LHP in wirtschaftlichen Unternehmen haben gegenüber der/dem Vorsitzenden der SVV der LHP spätestens im 2. Quartal eines jeden Jahres unaufgefordert anzuzeigen, wie hoch die tatsächlich erhaltenen Vergütungen für die jeweilige Tätigkeit als Vertreter/Vertreterin der LHP in wirtschaftlichen Unternehmen im Vorjahr waren, um eine Überprüfung der Abführungspflichten an die LHP zu ermöglichen.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie hat sich die jährliche Gesamtvergütung bzw. Aufwandsentschädigung aller Aufsichtsräte in den s.g. großen kommunalen Unternehmen der LHP in den letzten 10 Jahren entwickelt? (Bitte um eine tabellarische Angabe)
2. Welche Vergütungen haben die in Aufsichtsräten tätigen Beigeordneten der LHP für die Wahrnehmung ihres Mandates im Aufsichtsrat der jeweiligen kommunalen Unternehmen in der Wahlperiode 2019-2024 erhalten? (Bitte um eine jährliche Angabe, aufgeschlüsselt nach Person und Mandat)
3. Umfasst die o.g. Regelung in der Satzung auch Vertreter/Vertreterinnen der LHP in wirtschaftlichen Unternehmen, welche nicht gewählte Stadtverordnete sind?
4. Wie können die öffentlichen Angaben zu den Aufwandsentschädigungen kommunaler Unternehmen auch in die von der Stadt veröffentlichten Jahresberichte der kommunalen Unternehmen aufgenommen werden?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
