Kleine Anfrage – 25/SVV/0404 – Mietspiegel
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Im Mietspiegel Potsdam gelten folgende Punkte als wohnwerterhöhend:
• Mindestens 1 Bad/WC mit Fenster oder modern gesteuerter Entlüftung
• Küche mit Fenster oder modern gesteuerter Entlüftung
• Abschließbarer Abstellraum oder Anschließmöglichkeit draußen
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Warum wirken diese Merkmale im Mietspiegel wohnwerterhöhend?
2. Welche Bauvorschriften gibt es, die besagen bzw. festlegen, dass Küche und Bäder über Fenster verfügen müssen oder über eine Entlüftung?
3. Welche Bauschriften gibt es, die besagen bzw. festlegen, dass Abstellräume und Anschließmöglichkeiten vorhanden sein müssen?
4. Wie können die benannten Merkmale wohnwerterhöhend wirken, wenn diese den Baustandart darstellen?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
