Kleine Anfrage – 25/SVV/0415 – Potsdamer Pisskriminierung
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Der Zugang zu hygienischen sanitären Einrichtungen ist ein grundlegendes Bedürfnis und ein Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Öffentliche Toiletten, deren Nutzung kostenpflichtig ist, stellen insbesondere für Menschen mit wenig Geld eine reale Hürde dar. Der Zwang, für eine so grundlegende Notwendigkeit wie das Urinieren oder den Gang zur Toilette bezahlen zu müssen, führt zu einer sozial ungerechten Praxis, die wir als Pisskriminierung bezeichnen.
Gerade in einer Stadt wie Potsdam, die sich als sozial und inklusiv versteht, darf die Nutzung von Toiletten nicht vom Geldbeutel abhängen. Es ist Aufgabe der öffentlichen Hand, diskriminierungsfreie Angebote zu schaffen, die allen Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen, gleichermaßen zugänglich sind.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie viele öffentliche Toilettenanlagen gibt es derzeit im Stadtgebiet Potsdam, die von privaten Unternehmen betrieben werden?
2. Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen der Stadt Potsdam und den Betreibern hinsichtlich dieser Toilettenanlagen (z.B. Laufzeiten, Betriebskosten, Einnahmen, Werberechte)?
3. Welche direkten oder indirekten Kosten entstehen der Stadt Potsdam aus dem Betrieb dieser Toilettenanlagen durch externe Unternehmen?
4. Welche Einnahmen oder geldwerten Vorteile erzielt die Stadt Potsdam aus diesen Verträgen (z.B. Pachtzahlungen, Einnahmenbeteiligung)?
5. Wie viele öffentliche Toiletten im Stadtgebiet sind kostenlos nutzbar, unabhängig vom Betreiber?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
