Kleine Anfrage – 25/SVV/0416 – Wickel- und Stillmöglichkeiten in den Einrichtungen der Landeshauptstadt Potsdam

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Feministische Stadtpolitik bedeutet, öffentliche Räume und Infrastrukturen so zu gestalten, dass sie die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigen und Diskriminierungen abbauen. Dazu gehört auch, dass Care-Arbeit, wie das Stillen und Wickeln von Kindern, nicht als „private Angelegenheit“ marginalisiert wird, sondern als selbstverständlicher Teil des öffentlichen Lebens anerkannt wird. Niedrigschwellige, gut zugängliche Wickel- und Stillmöglichkeiten tragen zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen, insbesondere Müttern, bei. Sie ermöglichen es Eltern und Sorgeberechtigten aller Geschlechter, sich im öffentlichen Raum frei und sicher zu bewegen. Eine geschlechtergerechte Verteilung solcher Angebote ist dabei zentral, damit Care-Aufgaben nicht weiter ausschließlich mit Frauen- oder Männertoiletten verknüpft werden.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. In welchen Einrichtungen der Landeshauptstadt Potsdam (z. B. Rathäuser, Bibliotheken, Museen, Sportstätten) gibt es Räume oder fest eingerichtete Bereiche zum Wickeln und/oder Stillen?

2. In wie vielen Fällen befinden sich diese Wickel- oder Stillmöglichkeiten ausschließlich im Bereich der geschlechtergetrennten Toiletten?

3. In wie vielen Fällen gibt es Wickel- oder Stillmöglichkeiten in barrierefreien, für alle Geschlechter zugänglichen Bereichen?

4. Plant die Landeshauptstadt Potsdam den weiteren Ausbau von öffentlich zugänglichen Wickel- und Stillmöglichkeiten in ihren Einrichtungen?

5. Nach welchen Kriterien wird bei Neu- oder Umbauten von städtischen Einrichtungen entschieden, ob und wie Wickel- und Stillräume eingerichtet werden?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.