Kleine Anfrage – 25/SVV/0417 – Sondernutzung öffentlicher Flächen in Potsdam 2020-2024
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Öffentliche Flächen stehen grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung. Durch Sondernutzungen wird dieser Raum zeitweise oder dauerhaft bestimmten privaten oder kommerziellen Zwecken entzogen. Dies kann Auswirkungen auf die Nutzbarkeit, Zugänglichkeit und den Charakter des öffentlichen Raums haben. Gleichzeitig entstehen für die Stadt Einnahmen durch die Erhebung von Sondernutzungsgebühren. Die kleine Anfrage soll einen Überblick schaffen über Umfang, Entwicklung und Einnahmen aus der Sondernutzung öffentlicher Flächen im Stadtgebiet.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie viele Genehmigungen für Sondernutzungen im öffentlichen Raum wurden in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils erteilt?
2. Welche Gesamtfläche in Quadratmetern wurde im gleichen Zeitraum jährlich zur Sondernutzung genehmigt?
3. In welche Kategorien unterteilt die Verwaltung die Arten der Sondernutzung, und wie viele Genehmigungen entfielen jährlich auf die jeweiligen Kategorien?
4. Welche Einnahmen hat die Stadt aus Sondernutzungsgebühren in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils erzielt?
5. Welche Regelungen gelten für die Vergabe von Sondernutzungen und welche Maßnahmen werden geprüft, um eine dauerhafte Einschränkung der Allgemeinverfügbarkeit öffentlicher Flächen zu vermeiden?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
