Kleine Anfrage – 25/SVV/0420 – Keine Räume, keine Zusammenarbeit, kein Fußbreit dem Faschismus!

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Am 02. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Damit ist amtlich festgestellt, dass die AfD systematisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert, rassistische und völkische Ideologie verbreitet und das gesellschaftliche Klima gezielt vergiftet. Besonders häufig richtet sich ihre Hetze gegen Menschen mit Migrationsgeschichte, Jüdinnen und Juden, queere Menschen sowie politisch Andersdenkende.

Diese Entwicklung ist eine ernsthafte Bedrohung für die Demokratie, auch auf kommunaler Ebene. In Städten wie Potsdam, die für Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt steht, stellt sich die Frage wie Verwaltung und Politik mit dieser neuen Lage umgehen muss. Die AfD nutzt kommunale Ressourcen und Strukturen um ihre antidemokratischen Agenda weiter zu verbreiten. Es ist Aufgabe der Landeshauptstadt Potsdam, hier klare Grenzen zu ziehen und die demokratische Zivilgesellschaft zu schützen und zu stärken.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landeshauptstadt Potsdam in Reaktion auf die Einstufung der AfD als rechtsextrem geplant oder bereits eingeleitet?

2. Welche Konsequenzen zieht die Landeshauptstadt Potsdam für ihre Beschäftigten, bei denen eine Mitgliedschaft in der AfD bekannt ist?

3. Wird die Landeshauptstadt Potsdam weiterhin Räume der AfD, der AfD Fraktion und ihr nahestehenden Organisationen zur Verfügung stellen?

4. Wie gestaltet der Oberbürgermeister, die Beigeordneten und weitere Führungskräfte die künftige Zusammenarbeit mit der AfD Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung?

5. Plant die Landeshauptstadt Potsdam zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechtsextremismus in Zukunft stärker zu fördern?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.