Kleine Anfrage – 25/SVV/0438 – Schön saniert, schon versperrt.
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
In den Jahren nach der Wiedervereinigung wurden in Potsdam zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude und kulturhistorisch bedeutende Kunstgüter privatisiert. Einige dieser Objekte, wie etwa die Villa Gutmann mit dem Arabicum, sind heute nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt öffentlich zugänglich, obwohl sie von erheblichem öffentlichem Interesse sind. Angesichts des kulturellen Wertes dieser Güter und der zum Teil erheblichen öffentlichen Mittel, die in Sicherung und Erhalt geflossen sind, ist Transparenz über ihre aktuelle Nutzung und Zugänglichkeit notwendig.
Besonders im Hinblick auf den kürzlich begangenen internationalen Denkmaltag am 18.04., der das Bewusstsein für den Erhalt und die Bedeutung des kulturellen Erbes in den Vordergrund stellt, stellt sich die Frage nach der Zugänglichkeit privatisierter Denkmäler. Der Tag bietet Gelegenheit, die Verantwortung der Stadt für den Erhalt ihres Erbes in öffentlicher Hand zu reflektieren.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Welche denkmalgeschützten Immobilien und Kunstgüter in Potsdam wurden seit 1990 aus dem Bestand der LHP veräußert?
2. Bei welchen dieser Objekte wurde im Rahmen der Veräußerung eine öffentliche Zugänglichkeit vertraglich vereinbart oder rechtlich gesichert?
3. In wie vielen Fällen wurde die zugesichert öffentliche Zugänglichkeit eingehalten bzw. in welchen Fällen nicht?
4. Welche Maßnahmen hat die Stadt unternommen, um den Zugang zu besonders bedeutsamen Kulturgütern wie dem Arabicum in der Villa Gutmann sicherzustellen?
5. Gibt es Überlegung seitens der Stadt, öffentliches Zugangsrecht bei zukünftigen Verkäufen schützenswerter Kulturgüter verbindlich vorzuschreiben?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
