Kleine Anfrage – 25/SVV/0619 – Milieuschutzsatzungen
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Um eine möglichst hohe Zielorientierung und damit verbundene Wirksamkeit einer Erhaltungs- bzw. Milieuschutzsatzung in Potsdam zu erreichen, ist eine fachbereichsübergreifende Umsetzung der bestehenden Milieuschutzsatzungen, inkl. Evaluation und Monitoring wichtig.
Die Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Koordinierung und Arbeitsgruppe zur Umsetzung der bestehenden Milieuschutzsatzungen, inkl. Evaluation und Monitoring ist bei der Prozessaufstellung vorgesehen.
Ebenfalls ist die Beteiligung und Zusammenarbeit mit Quartiersbezogenen Mietervertretungen wie der Anwohnerinitiative Teltower Vorstadt und des Vereins Brandenburger Vorstadt e.V. sowie von Mieterverbänden wichtig.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie ist der Sachstand bei der Umsetzung der bestehenden Milieuschutzsatzungen? Bitte auch um Angaben zur Umsetzung notwendigen Sach- und Personalausstattung im FB 39
2. Wann wird die geplante fachbereichsübergreifende Koordinierung und Arbeitsgruppe zur Umsetzung der bestehenden Milieuschutzsatzungen, inkl. der geplanten Evaluation und Monitoring eingerichtet?
3. Wie werden die Mietervertretungen über die Umsetzung der Milieuschutzsatzungen informiert bzw. in die Evaluation und Monitoring zur Umsetzung eingebunden?
4. Wie ist die Beteiligung bzw. Mitwirkung von Stadtteilvereinen sowie Mietervertretungen bei der Aufstellung der neuen Milieuschutzsatzung „Brandenburger Vorstadt/Zimmerstr“ vorgesehen?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
