Kleine Anfrage – 25/SVV/0672 – Hitzebelastete Wohnungen in Potsdam

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Extreme Temperaturen sind mittlerweile in weiten Teilen Europas keine Ausnahme mehr – so steigen auch die Temperaturen in Potsdam stetig an.

Hitzeschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – das betrifft auch Wohnen.

Durch die Sonne aufgeheizte Räume können zur Qual werden.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie viele Wohnungen der ProPotsdam gelten nach Einschätzung der LHP (als Gesellschafter und als Verwaltung) als besonders hitzebelastet (z.B. aufgrund baulicher Gegebenheiten oder Lage im Stadtgebiet?

2. In welchen Sozialräumen ist nach Einschätzung der LHP (als Gesellschafter und als Verwaltung) die Anzahl und Quote an hitzebelasteten Wohnungen besonders hoch?

3. Was unternimmt die Stadt Potsdam bereits, um die Hitzebelastung in Wohnungen in Potsdam zu reduzieren?

4. Was kann Potsdam darüber hinaus noch tun, um die um die Hitzebelastung in Wohnungen weiter zu reduzieren?

5. Welche Strategie verfolgt die ProPotsdam zur Vorbereitung auf zunehmende Hitzewellen und zur Verbesserung des Hitzeschutzes in ihren Beständen?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.