Kleine Anfrage – 25/SVV/0683 – Hitzebelastete Spielplätze
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Hitzeschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Aus einer aktuellen Studie geht hervor, dass Kinder und Jugendliche in Brandenburg viel stärker als bisher angenommen, durch Hitze gefährdet sind.
https://www.maz-online.de/brandenburg/studie-belegt-brandenburgs-kinder-haben-oft-hitzeschaeden-KOVHDKQCORDETBMO3EEMDQ3QM4.html
Um Hitze auf Spielplätzen wirkungsvoll zu reduzieren, müssen an besonders betroffenen Bereichen zusätzliche bauliche Verschattungsmaßnahmen wie Sonnensegel oder Vergleichbares errichtet werden. Dies gilt vor allem für Spielplätze, die nicht durch Bepflanzungen alleine beschattet werden können oder für Spielplatzbereiche, wo sich Kinder und Aufsichtspersonen gemäß Spielplatz¬konzept sogar länger aufhalten sollen.
Berlin unterstützt aktiv die Installation von Sonnensegeln auf Spielplatzflächen, bspw. 2025 durch Fördermittel für zwei Spielplatzflächen in Berlin-Marzahn.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. In welchen Sozialräumen ist die Anzahl und Quote an hitzebelasteten Spielplätzen am höchsten?
2. Was unternimmt die Stadt Potsdam bereits, um die Hitzebelastung auf Spielplätzen in Potsdam für Kinder und deren Aufsichtspersonen, z.B. Eltern und Erzieher:innen zu reduzieren?
3. Was unternimmt die Stadt Potsdam auf den Spielplätzen, wo Bepflanzungen nicht möglich sind bzw. nicht ausreichend sind, um die Hitzebelastung für Kinder und Aufsichtspersonen wirkungsvoll zu reduzieren?
4. Auf welcher rechtlichen oder anderweitigen Grundlage basiert die bisherige Ablehnung der LHP, bauliche Maßnahmen wie s.g. Sonnensegel auf Spielplätzen zu installieren?
Bitte um detaillierte Quellenangabe
5. Was braucht es konkret, um auch auf kommunalen Spielplätzen bauliche Maßnahmen wie s.g. Sonnensegel umzusetzen?
Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.
