Kleine Anfrage – 25/SVV/0702 – Kostenschätzung Neubauvorhaben Block V

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
In der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2025 teilte die Verwaltung mit, dass ein Wettbewerb für den Block V ausgeschrieben wird. Die Fläche gehört dem kommunalen Unternehmen ProPotsdam.

Eine Kostenschätzung muss insofern vorliegen, da den Stadtverordneten 2021 bereits eine detaillierte Kostenschätzung zum Neubauvorhaben vorgelegt wurde. Es ist davon auszugehen, dass für die öffentliche Ausschreibung der Planungsaufgabe ebenfalls eine aktualisierte Kostenschätzung erstellt worden ist.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie hoch schätzt die Verwaltung aktuell die Gesamtbaukosten, inkl. der Baunebenkosten und Anschlusskosten ein? Bitte um eine Aufschlüsselung der Kostenschätzung nach den KG 200 bis 700.

2. Wie hoch schätzt die Verwaltung aktuell die Gesamtbaukosten, inkl. der Baunebenkosten und Anschlusskosten für den geplanten Wohnbaubereich (70 % der Gesamtnutzungsfläche)
ein? Bitte um eine Aufschlüsselung der Kostenschätzung nach den KG 200 bis 700.

3. Wie hoch schätzt die Verwaltung aktuell die Gesamtbaukosten, inkl. der Baunebenkosten und Anschlusskosten für den geplanten gewerblichen Bereich (30 % der Gesamtnutzungsfläche) ein? Bitte um eine Aufschlüsselung der Kostenschätzung nach den KG 200 bis 700.

4. Wie werden die Kosten für die geplante Tiefgarage auf den Wohnungsbau und auf den gewerblichen Teil des Bauvorhabens aufgeteilt?

5. Wie hoch schätzt die Verwaltung für die geplante Nachbildung der ehemaligen Fassaden?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.