Kleine Anfrage – 25/SVV/0703 – Stadtklimakarte Potsdam

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Die Stadtklimakarte Potsdam wurde 2022 beschlossen (22/SVV/0975).

„Das erarbeitete Gutachten zur „Stadtklimakarte“ (Kartenmaterial und Endbericht) zu den Wetterereignissen Hitze und Starkregen soll zukünftig als Grundlage für eine klimasensible, an den Klimawandel angepasste Stadtentwicklung dienen und dafür in den aktuellen und zukünftigen Planungsprozessen Berücksichtigung finden. Die Beratung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen im Bestand und im Neubau erfolgt integriert in der Fläche und im Siedlungsraum und wird durch die jeweiligen Facheinheiten ausgeführt.“

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie und wo fließen die Ergebnisse des Gutachtens zur Stadtklimakarte beschlussgemäß in die Bauleitplanverfahren und Planungsprozessen ein?

2. Welche konkreten planerische Schritte erfolgen im Verlauf einer Bauleitplanung bei Konflikten zu den im Gutachten genannten Maßnahmen (bspw. Entsiegelung)?

3. Welche Festsetzungen können in Bauleitplänen zur Umsetzung der Maßnahmen des Gutachtens getroffen werden (z.B. zu Gebäudeausrichtung, Fassadengestaltung, Verschattung und Grünfestsetzungen)?

4. Von welchen dieser Festsetzungen wurde seit 2022 Gebrauch gemacht?

5. Wie werden der Stadtklimakarte zugrundeliegenden Prognosen fortgeschrieben?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.