Kleine Anfrage – 25/SVV/0704 – Brache am Luftschiffhafen

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
In direkter Nachbarschaft zum Stadion Am Luftschiffhafen und dem Trainingsgelände von Turbine Potsdam befindet sich eine ca. 30.000 qm große Brache. Daneben gibt es außerdem noch ein unsaniertes und ungenutztes Gebäude, 3-geschossig – eine leerstehende Werkhalle, die ehemalige Zeppelinhüllennäherei.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Welches Baurecht (§ 34 bzw. § 35 BauGB) gibt es auf der Brache am Luftschiffhafen?

2. Welche Überlegungen bzw. Konzepte zur Nutzung bzw. inhaltlichen Entwicklung gibt es für das brachliegende Freigelände und die Hüllennäherei gibt es bereits?

3. Welche Nutzungsmöglichkeiten sind aus Sicht der Verwaltung darüber hinaus für die brachliegende Freigelände sowie die ehemalige Hüllennäherei denkbar bzw. möglich?

4. Ist aus Sicht der Verwaltung eine befristete Nutzung der Brache und der ehemalige Hüllennäherei für einen befristeten Zeitraum, z.B. 10 Jahre, denkbar?

5. Ist aus Sicht der Verwaltung die Inanspruchnahme eines Erbbaurechtes für das Gelände und die Hüllennäherei zur Verfügungstellung an die Stadtgesellschaft denkbar?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.