Kleine Anfrage – 25/SVV/0730 – Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen der LHP

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Die Bezüge der Mitglieder der kommunalen Aufsichtsräte sind nicht vertraulich.

Gemäß der Antwort der Verwaltung in der DS 24/SVV/1109-03 sind die Jahresabschlüsse, Lagebe-richte und Anhänge im Bundesanzeiger öffentlich und kostenfrei einsehbar unter dem Link: https://www.bundesanzeiger.de

Beispielsweise beliefen sich die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates SWP GmbH im Berichts-jahr 2021 auf 14.000 Euro. Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates EWP GmbH beliefen sich im Berichtsjahr 2021 auf 28.000 Euro.

Wie eine Studie der Universität Friedrichshafen für die Stadt Mainz belegt, werden in anderen Städten auch Angaben zu den Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern für Aufsichtsräte veröffentlicht:
https://www.zu.de/lehrstuehle/pmpp/assets/pdf/2021-papenfuss-schmidt-keppeler-studie-aufsichtsratsverguetung-oeff.-unternehmen-mainz.pdf

Gemäß der 2008 von der SVV beschlossenen Leitlinien guter Unternehmensführung Public Corporate Governance Kodex, Punkt 3.3.4. entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Höhe der an die Aufsichtsratsmitglieder zu zahlende Aufwandsentschädigung. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Anhang des Jahresabschlusses, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden.

Allgemein zur Höhe von Aufsichtsratsvergütungen bei städtischen Unternehmen und Beteiligungen gilt die 2013 beschlossene Vergütungsleitlinie der LHP. Als Grundlagen sind dort formuliert, dass den Mitgliedern in den Überwachungsorganen für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden kann. Sie kann ausschließlich von der Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung (durch Satzungsbestimmung) festgesetzt oder (durch Beschluss) bewilligt werden.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Welche Verwaltungseinheit der LHP hat die Aufgabe bzw. den Überblick über die Beschlüsse über die Höhe der an die Aufsichtsratsmitglieder zu zahlende Aufwandsentschädigung?

2. Welche Verwaltungseinheit der LHP hat die Aufgabe bzw. den Überblick über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, die im Anhang des Jahresabschlusses, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden soll?

3. Welche Bestandteile über die Vergütung sollen aufgegliedert und ausgewiesen werden?

4. Welche kommunalen Unternehmen zahlen Sitzungsgelder an die Aufsichtsräte?

5. Was genau ist der s.g. Bezügebericht?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.