Kleine Anfrage – 25/SVV/0738 – Befristung von Arbeitsverhältnissen in der städtischen Musikschule (Herrenberg-Urteil)

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Im Zuge der Umsetzung des Herrenberg-Urteils des Bundessozialgerichts hat die Landeshauptstadt Potsdam 38 zuvor freiberuflich tätige Lehrkräfte der Städtischen Musikschule „Johann Sebastian Bach“ zum 01.

August 2025 in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse übernommen. Medienberichte zufolge wurden alle diese Verträge zunächst auf zwei Jahre befristet.

Auffällig ist, dass die Vertragsbefristung zeitlich eng mit dem Ablauf gesetzlicher Übergangsreglung nach § 127 SGB IV zum 31. Dezember 2026 zusammenfällt. Diese Regelung sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen keine rückwirkenden Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden müssen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Befristung der neuen Beschäftigungsverhältnisse in einem sachlichen Zusammenhang mit dieser sozialrechtlichen Frist steht oder ob die Verwaltung bewusst Risiken aus möglichen rückwirkenden Ansprüchen ehemaliger Honorarkräfte vermeiden will.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Welche sachlichen Gründe führt die Verwaltung bei der Entscheidung

zur zweijährigen Befristung der 38 neuen Arbeitsverträge in der Musikschule an?

2. Welche Überlegungen und Abstimmungen gab es innerhalb der Verwaltung,

die die sozialrechtliche Übergangsfrist bis Ende 2026 (§ 127 SGB IV) bei der Festlegung der Befristung berücksichtigt haben?

3. Welche Arbeits- oder Sozialrechtliche Einschätzung zu möglichen

rückwirkenden Ansprüchen (z.B. Lohnnachzahlungen, Urlaubsansprüche) der bisherigen Honorarkräfte liegt der Verwaltung vor?

4. Welche Kriterien wird die Verwaltung bei der Entscheidung über eine

mögliche Entfristung der befristet eingestellten Lehrkräfte anwenden?

5. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um sicherzustellen, dass

betroffene Kolleg:innen keine Benachteiligung erfahren, wenn sie individuelle Arbeits- oder Sozialrechtliche Ansprüche gegenüber der Stadt geltend machen wollen?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.