Kleine Anfrage – 25/SVV/0739 – Nutzung des ehemaligen Ratskellers im AWO-Kulturhaus Babelsberg

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Der seit Jahren geschlossene Ratskeller Babelsberg ist eine städtische Fläche mit Potential zur öffentlichen, gemeinwohlorientierten Nutzung als Kinder-, Jugend- und Freizeitfläche, die dringend benötigt wird.

Für die ehemalig gastronomisch genutzte Fläche hat die AWO Potsdam Nutzungsideen, die zum Gesamtkonzept des AWO Kulturhaus passen. Entsprechend gab es Gespräche zwischen der AWO Potsdam und dem Kommunalen Immobilienservice (KIS) über die Nutzungsideen bzw. Nutzungsmöglichkeiten der Räume im Kulturhaus Babelsberg der AWO Potsdam.

Jetzt wurde der geplante Um- und Ausbau von der Stadt aus Kostengründen abgesagt.

Diese Kleine Anfrage stelle ich zur Kontrolle der Verwaltung und zur Vorbereitung zur Erarbeitung eines Antrages.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Welche Nutzungen sind in den Räumen des ehemaligen Ratskellers nach aktueller Genehmigungslage rechtlich zulässig? Bitte um eine Angabe je Raum und den jeweiligen Rechtsbezug

2. Welchen Aufwand (v.a. rechtlich, planerisch, personell) sieht der KIS, um das geplante Nutzungskonzept der AWO Potsdam für die Räume im ehemaligen Ratskeller zu planen und umzusetzen?

3. Was würde ein Umbau der Räume aus Sicht der Stadt kosten? Bitte um detaillierte Angaben, soweit möglich

4. Unter welchen Bedingungen wäre aus Sicht der Stadt auch eine temporäre Zwischennutzung der o.g. Räume, v.a. als Jugend- und Freizeitflächen, denkbar und möglich?

5. Welchen Aufwand (v.a. rechtlich, personell, organisatorisch und finanziell) sieht die Stadt, um eine temporäre Zwischennutzung der Räume, v.a. als Jugend- und Freizeitflächen umzusetzen?

Der Vorgang im Rats-Informations-System der Landeshauptstadt Potsdam.